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Zum Berliner Bodenfonds durch das Berliner Bodensicherungsgesetz

  • kalinaagova
  • Dec 1, 2019
  • 3 min read

Updated: Mar 31

Mit dem Entwurf für ein Bodensicherungsgesetz will die Fraktion die Linke „eine Klammer für das Berliner Grundvermögen schaffen“.


Ein Impuls von Steffen Zillich (DIE LINKE) am 32. Runden Tisch Liegenschaftspolitik, 06. November 2020.


Wenn derzeit über das Berliner Bodenvermögen geredet wird, ist zunächst gar nicht so klar, was damit gemeint ist. Da gibt es Wälder, Seen, Straßen, Grünanlagen, Sportstätten und Grundstücke, auf denen Schulen, Kitas, Bürogebäude oder Universitäten stehen, Häuser der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Betriebshöfe der BVG, Wasserwerke, Recyclinghöfe der BSR, Krankenhäuser von Vivantes sowie Grundstücke, die im Erbbaurecht an Firmen, Träger und andere Nutzer*innen vergeben sind. Die Arten an Grundstücken und Nutzungen sind äußerst vielfältig. Sogar Grundstücke außerhalb der Grenzen von Berlin gehören vereinzelt mit dazu.


„Wie können ein Bewusstsein und eine Praxis – gemeinwohlorientiert und ausgerichtet an tatsächlichen Bedarfen der Berlinerinnen und Berliner vor Ort– entwickelt werden?“

Steffen Zillich


Das Berliner Bodenvermögen wird im Allgemeinen nach Fach- und Finanzvermögen sortiert. In jene von Hauptverwaltungen und Bezirken, verschiedene Betriebsvermögen landeseigener Unternehmen und Anstalten, Stiftungsvermögen, Sondervermögen sowie Treuhandvermögen. Das Ganze wird von den Hauptverwaltungen, Landesämtern, Veraltungsräten, Stiftungen, Bezirksverwaltungen, Vorständen von Landesunternehmen und Verwaltungs-GmbHs verwaltet und vom Abgeordnetenhaus, von Bezirksparlamenten, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten kontrolliert. Mittelfristig dürfte es wenig aussichtsreich sein, diese Grundstücke aus den jeweiligen Rechtszusammenhängen herauszulösen, weil sie etwa als Bilanzen gebunden sind oder Nutzungsverträge bestehen. Zudem ist die Verwaltung der Grundstücke in den Bezirken oder Senatsverwaltungen entsprechend der jeweiligen Nutzungszwecke sinnvoll, auch wenn sie dort nicht vorrangig als Vermögen behandelt werden.



Übersicht über die Vermögensaufteilung im Land Berlin. Datengrundlage: 2018. Grafik: Stadtneudenken/Marta Toscano


Es stellt sich also die Frage, wie angesichts dieser Ausgangslage ein Berliner Bodenfonds etabliert werden kann, der tatsächlich das gesamte Berliner Grundvermögen in den Blick nimmt: Wie kann ein Bewusstsein bei der Berliner Bevölkerung, den Verwaltungen und der Politik für das Potential, das in diesem Gemeinvermögen liegt, geschaffen werden? Wie können ein Bewusstsein und eine Praxis,- gemeinwohlorientiert und ausgerichtet an tatsächlichen Bedarfen der Berlinerinnen und Berliner vor Ort – entwickelt werden?


Um diesen Herausforderungen zu begegnen, will die LINKE mit dem Bodensicherungsgesetz (BoSiG) eine Klammer für das Berliner Grundvermögen schaffen, die folgendem Prinzip folgt:

  • Der gesamte Grund und Boden des Landes wird gemeinsam betrachtet – unabhängig von Zuordnung zu Fach- oder Sondervermögen bzw. landeseigenen Unternehmen.

  • Das Berliner Grundvermögen wird als Berliner Bodenfonds konstituiert

  • Alles, was in diesem Sinne den Berlinerinnen und Berlinern gehört, wird gemeinsamen Rechtsprinzipien unterworfen


Die Ziele des Bodensicherungsgesetzes

  1. Den Berliner Grund und Boden sichern

  2. Transparenz über ein öffentlich zugängliches Kataster herstellen

  3. Die Stadtgesellschaft an den Entscheidungen über Nutzungen beteiligen


Bodensicherung


In der Berliner Bodenpolitik haben sich die Ziele und politischen Prämissen je nach der Situation der Stadt und der öffentlichen Haushalte, aber auch nach politischer Konjunktur immer wieder erheblich verändert. Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen politischen Konsens, der es völlig plausibel erscheinen ließ, Grundstücke, die nicht gebraucht wurden und zudem Geld kosteten, zu verkaufen und mit den Erlösen die Haushaltsnotlage – wenn auch nur kurzfristig – abzufedern. Heute haben sich Rahmenbedingungen zwar vollständig geändert, aber die Grundstücke sind bereits verkauft. Das Land Berlin braucht deshalb eine gesetzliche Festschreibung des Ziels der Bodensicherung, damit ein erneuter Ausverkauf verhindert werden kann. Die LINKE schlägt hierfür ein Veräußerungsverbot vor. Grundstücke sollen nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Dadurch lässt sich das Landesvermögen langfristig sichern und eine Zweckbindung für die Nutzung erreichen. Neben dem Veräußerungsverbot soll außerdem die Möglichkeit von Vorratskäufen verankert werden.


Transparenz und Beteiligung


Die Berlinerinnen und Berliner sollen wissen, was ihnen gehört. Dies kann mit einem öffentlich zugänglichen Kataster der Berliner Landesliegenschaften erreicht werden. Über die reine Information hinaus, soll die Zivilgesellschaft zudem an den Entscheidungen beteiligen werden. Hierfür soll ein Berliner Bodenbeirat eingerichtet werden, der Politik und Verwaltung in den strategischen Entscheidungen der Berliner Bodenpolitik berät, wie etwa bei Vergabebedingungen für Erbbaurechte oder Ankaufsstrategien. Außerdem soll der Berliner Bodenbeirat einmal jährlich zu Entwicklungen der Berliner Bodenpolitik Stellung nehmen. Ein Beirat aus Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Nutzungsperspektiven und Verantwortungsebenen soll den Bodenbeirat flankieren.


Regelungen eines Bodensicherungsgesetzes


  1. Anwendungsbereich: Gesamter Grund und Boden in unmittelbarem und mittelbarem Landesbesitz

  2. Veräußerungsverbot

  3. Vergabe nur im Erbbaurecht

  4. Grundstückskataster

  5. Berliner Bodenbeirat

  6. Ankauf

Mit einem solchen Set an Regelungen, kann ein Bodensicherungsgesetz einen Beitrag dazu leisten, das Berliner Gemeinvermögen begrifflich als Berliner Bodenfonds zu fassen, der nicht dem Verwertungs- und Spekulationsdruck des Marktes unterliegt. Der Berliner Boden kann so im Wortsinn ein Vermögen für die demokratische Gestaltung des Gemeinwesens darstellen.


Die ganze Präsentation von Steffen Zillich




 


Über den Autor


Steffen Zillich

Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Haushaltspolitik der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus


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