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Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl 2026

Die Initiative StadtNeudenken setzt sich seit 2012 für eine gemeinwohlorientierte, sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung und Bodenpolitik ein. Im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl in Berlin haben wir den im Abgeordnetenhaus vertretenen demokratischen Parteien einen Fragenkatalog zu unseren zentralen Themen vorgelegt. Die Antworten stammen von den Parteien selbst und werden von uns ungekürzt und unverändert wiedergegeben. 

Die Wahlprüfsteine wurden bereits vor der Sommerpause 2026 versandt. 
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Antwort der CDU

„Die CDU Berlin befürwortet, dass landeseigene Liegenschaften im Eigentum des Landes verbleiben. Wir setzen auf eine zentral gesteuerte und wirtschaftlich vernünftige Liegenschaftspolitik. Eine Vergabe ausschließlich im Erbbaurecht lehnen wir jedoch ab, da dies Investitionen hemmen kann. Wir setzen auf pragmatische Lösungen und die Beschleunigung von Verfahren statt auf den Aufbau neuer bürokratischer Strukturen wie zusätzlicher Bodenfonds oder neuer Gesetze, die den Wohnungsbau weiter verkomplizieren. Die Kooperation mit dem Bund und der BIMA zur Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau befürworten wir. Ein sozial gestaffelter Erbbauzins kann im Einzelfall ein sinnvolles Instrument sein, um bestimmte stadtentwicklungspolitische Ziele zu fördern. Er muss jedoch stets so ausgestaltet sein, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Landeshaushalt gewahrt bleibt.“

Antwort der FDP

„Die FDP Berlin verfolgt eine langfristig orientierte Stadtentwicklungspolitik. Allerdings unterscheiden wir uns in einem wesentlichen Punkt von den Annahmen Ihrer Fragestellung: Wir sehen die Ursachen der Berliner Wohnungs- und Flächenknappheit nicht in einem Mangel staatlichen Grundeigentums, sondern vor allem in einem Mangel an Baurecht, zu langen Genehmigungszeiten, übermäßiger Regulierung und einer zu geringen Mobilisierung vorhandener Flächen. Deshalb setzen wir unseren Schwerpunkt auf mehr und schnelleres Bauen statt auf eine fortschreitende Verstaatlichung von Boden. Unser Leitbild ist eine Stadt, die von vielen Eigentümern, Bauherrn, Genossenschaften und mittelständischen Unternehmen gestaltet wird. Eine vielfältige Eigentümerstruktur schafft aus unserer Sicht resilientere Quartiere, fördert architektonische Vielfalt und verhindert die Konzentration städtebaulicher Entwicklung auf wenige Akteure. Deshalb streben wir bei neuen Stadtquartieren ausdrücklich kleinteilige Eigentümerstrukturen und eine Mischung unterschiedlicher Bauherren (Private, Genossenschaften, städtische Wohnungsunternehmen) an. Vor diesem Hintergrund befürworten wir keinen generellen strategischen Ankauf privater Grundstücke durch das Land Berlin und sehen auch keinen Bedarf für einen umfassenden landeseigenen Bodenfonds als zentrales Instrument der Bodenpolitik. Öffentliche Mittel sollten aus unserer Sicht vorrangig dort eingesetzt werden, wo sie zusätzlichen Wohnraum ermöglichen, etwa durch Erschließung neuer Baugebiete, moderne Infrastruktur oder beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch bei der Vergabe landeseigener Grundstücke vertreten wir einen anderen Ansatz als den von Ihnen vorgeschlagenen Grundsatz einer ausschließlichen Vergabe im Erbbaurecht. Wir halten Erbbaurecht für ein sinnvolles Instrument, lehnen jedoch seine verpflichtende Anwendung ab. Deshalb sieht unser Wahlprogramm ausdrücklich vor, Käufern landeseigener Grundstücke die Wahl zwischen Erwerb und Erbbaurecht einzuräumen. Dadurch können unterschiedliche Finanzierungsmodelle berücksichtigt werden, ohne Eigentumsbildung grundsätzlich auszuschließen. Der Erbbauzins soll transparent bereits im Ausschreibungsverfahren festgelegt werden und sich für alle Bieter nach denselben nachvollziehbaren Kriterien bemessen. Einen sozial gestaffelten Erbbauzins oder ein Bodensicherungsgesetz, das öffentliche Grundstücke grundsätzlich dauerhaft dem Markt entzieht, sehen wir dagegen nicht vor. Wir sind überzeugt, dass langfristig vor allem ein größeres Angebot an Bauland und Wohnungen zu dauerhaft bezahlbaren Preisen führt. Eigentumsbildung ist für uns dabei ausdrücklich Teil einer sozialen Stadtentwicklung, weil sie Vermögensaufbau ermöglicht und gesellschaftliche Teilhabe stärkt. Im Übrigen verpflichtet auch die Berliner Verfassung, den Aufbau von Wohneigentum zu fördern. Ihre Forderung nach einer konsequent gemeinwohlorientierten Bodenpolitik teilen wir insofern, als öffentliche Flächen verantwortungsvoll und transparent genutzt werden müssen. Wir unterscheiden uns jedoch bei der Frage, wie Gemeinwohl am besten erreicht wird. Aus unserer Sicht entsteht es nicht allein durch dauerhaftes öffentliches Eigentum an Grund und Boden, sondern vor allem durch eine Stadtentwicklung, die mehr Wohnraum schafft, unterschiedliche Nutzungen ermöglicht, Eigentumsbildung erleichtert und private wie öffentliche Akteure gleichermaßen zur Entwicklung Berlins befähigt. Dieses Verständnis prägt sowohl unser Wahlprogramm als auch unser Grundsatzprogramm einer vielfältigen, freiheitlichen und langfristig angelegten Stadtentwicklung.“ ______ Hinweis von der FDP: „Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.“

Antwort der Bündnis 90/die Grüne

„Wir Bündnisgrüne wollen öffentlichen Grund und Boden nicht verkaufen, sondern vermehren. Wohnungsbau und Grundstücksentwicklungen folgen für uns nicht den Gesetzen des Aktienmarkts, sondern dem Bedarf der Berliner*innen: als klima- und sozialverträgliche, behutsame Innenentwicklung in Form von Aufstockung, Dachausbau und Nachverdichtung sowie in Gestalt neuer Stadtquartiere, in denen Wohnen, Arbeiten, kulturelle und soziale Infrastruktur, Grünflächen und Mobilität von vornherein zusammen gedacht und geplant werden – zu bezahlbaren Mieten. Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer wieder für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik eingesetzt. Die mit der Berliner Bodenfonds GmbH BBF bisher verfolgte Strategie des Senats war nicht sehr erfolgreich, eine strategische Bodenreserve wurde noch nicht gebildet. Hierfür müssten mehr Landesmittel eingesetzt werden. Als landeseigene Gesellschaft sollte die BBF verselbständigt und aus dem Geflecht der BIM herausgelöst werden. Bei der Vergabe an gemeinwohlorientierte Träger müssen die entsprechenden Bindungen dauerhaft gesichert werden, gegebenenfalls durch ein Heimfallrecht. Schon in der Vorgängerregierung von Rot-Grün-Rot hatten wir uns auf ein Verkaufsverbot öffentlicher Grundstücke verständigt. Deshalb sind wir klar für die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht. Beim Erbbauzins müssen endlich auch die sozialen und ökonomischen Bedingungen der Grundstücksnutzung in die Festlegung angemessen günstiger Erbbauzinsen einfließen. Dafür wollen wir uns einsetzen. Mit einem Bodensicherungsgesetz könnten künftig solche Ziele auch verankert werden. Die Nutzung der Grundstücke sollte neben Wohnungsbau auch kleinteiliges Gewerbe sowie soziale und kulturelle Angebote beinhalten, da auch diese unter Raumnot leiden. Wir werden eine beratende Koordinierungsstelle für Genossenschaften und Modelle wie das Mietshäuser Syndikat gründen. Über eine feste Quote auf den Landesgrundstücken von 30 Prozent im Erbbaurecht zu langfristig niedrigen Festzinsen und Bürgschaften für junge, neue Genossenschaften soll der Zugang zu Grund und Boden für gemeinwohlorientierte Wohnprojekte unterstützt werden. Durch eine verbesserte Förderung mit klaren Konditionen und langfristiger Kalkulierbarkeit sollen umsetzungsreife Projekte endlich realisiert werden. Die Ergebnisse des Runden Tisches Liegenschaften zeigen deutlich, dass sowohl eine ausreichende Planungszeit (Anhandgabe) eingeräumt als auch ein klares Regelwerk für die Sicherung dauerhaft mietpreis- und belegungsgebundener Vorgaben vereinbart werden muss. Gleichzeitig muss die Bearbeitung von Förderanträgen bei der IBB neu geregelt werden, da viele Projekte bisher dort gescheitert beziehungsweise abgelehnt worden sind. Wir wollen, dass die gemeinwohlorientierten Akteure bei Planungsverfahren und Quartiersentwicklungen systematisch auf Augenhöhe eingebunden werden. Öffentlicher Grund und Boden wird nicht mehr privatisiert, sondern bleibt als „Allmende“ dauerhaft in öffentlicher Hand oder gemeinwohlorientierter Trägerschaft. Mit einer vorausschauenden, sozial-ökologisch ausgerichteten Bodenbevorratung sichern Bündnisgrüne strategisch wichtige Flächen und damit die gemeinwohlorientierte Entwicklung der Stadt. Dafür richten wir einen Ankaufsfonds ein, auf den auch die Bezirke und gemeinwohlorientierte Akteur*innen in Abstimmung mit dem Land zugreifen können. Für ehemalige landeseigene Grundstücke, die spekulativ gehortet oder zweckentfremdet werden, schaffen wir ein Rückkaufsrecht. Die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) werden wir stärker an einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Entwicklung statt an einer Maximierung der Einnahmen ausrichten. Die Liegenschaftspolitik werden wir mithilfe einer Boden- und Liegenschaftsagentur transparent und planvoll steuern. Jede Vergabe wird in einer zentralen Datenbank nachvollziehbar, beteiligungsorientiert und gemeinwohlverpflichtet erfasst. Unter dem Motto „Boden für Gemeinwohl“ werden wir uns dafür einsetzen, dass ein festgelegter Anteil landeseigener Grundstücke vorrangig an Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger per Erbbaurecht zu vergünstigten, langfristig kalkulierbaren Konditionen mit niedrigen Festzinsen vergeben wird. Für jede Vergabe öffentlicher Grundstücke werden wir die Konzeptvergabe gesetzlich verpflichtend machen. Dabei gilt in Zukunft: Das beste Konzept entscheidet und nicht der höchste Preis. Darüber hinaus werden wir ein niedrigschwelliges, transparentes Konzeptvergabeverfahren mit einem Mindestanteil von 30 Prozent für gemeinwohlorientierte Träger einführen, bei dem der Erbbaurechtszins umso geringer ist, je sozial-ökologischer die geplante Nutzung wird.“

Antwort von die Linke

„Ja.  Boden ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen und sozialen Stadtent-wicklung. Deshalb ist Boden als öffentliches Gut im Interesse des Allgemein-wohls zu organisieren. Um die gemeinwohlorientierte Stadt strategisch weiterzubauen, braucht Berlin die Verfügungsmacht über seinen Grund und Boden. Wir wollen den öffentlichen Bestand an Boden halten, vermehren, unter demokratische Kontrolle stellen und kooperativ, auch mit einem Bodenbeirat, entwickeln. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Flächen und Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt und ihrer Unternehmen befinden, gemeinsam als Berliner Bodenfonds betrachten und gleichen Prinzipien unterwerfen: 1. Transparenz über ein öffentliches Kataster; 2. Vergabeverfahren transparent und mit parlamentarischer Kontrolle; Beteiligung der Zivilgesellschaft an den politischen Entscheidungen u. a. durch einen Bodenbeirat; 3. ein grund-sätzliches Veräußerungsverbot. Die Arbeit der landeseigenen Immobilienverwaltung und -entwicklung, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), werden wir neu ausrichten. Sie soll stärker Dienstleisterin für gemeinwohlorientierte Entwicklungen werden und künftig stärker an der kooperativen Stadtentwicklung ausgerichtet und auch organisatorisch entsprechend aufgestellt sein. Eine neue Taskforce der BIM und der zuständigen Senatsverwaltungen soll die Vergabeverfahren entlang der Bedürfnisse gemeinwohlorientierter Träger überarbeiten und zukünftig betreuen.  Bei der Bereitstellung landeseigener Flächen für öffentliche Funktionen oder öffentlich gewollte Zwecke soll ein oft spekulationsgetriebener Bodenwert keine Rolle mehr spielen. Marktübliche Mieten oder Erbpachtzinsen sollen nicht mehr maßgeblich sein, sondern der öffentliche Nutzen bzw. der mit der öffentlich gewollten Nutzung erzielbare Ertrag. So muss der Erbpachtzins für Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau deutlich gesenkt werden, um günstige Miethöhen zu garantieren. Er soll sich am sozialen Nutzen des Geschosswohnungsbaus orientieren und tragbare Miethöhen garantieren. Über den Berliner Bodenbeirat, der Politik und Verwaltung zu Vergabebedingungen für Erbbaurechte oder bei Ankäufen berät, soll die Zivilgesellschaft an der Bodenpolitik beteiligt werden. Der Kapitalverwertungsdruck auf den Berliner Bodenmarkt ist nach wie vor enorm. Er verhindert oft eine Nutzung im Interesse der Berliner*innen. Dort, wo wir dem nicht durch Regulierung oder Ankauf begegnen können, wollen wir über eine stärkere Besteuerung wenigstens einen Beitrag zur Finanzierung des Allgemeinwesens gewinnen.“

Antwort der SPD

„Ja. Die SPD Berlin steht für eine aktive, langfristige und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Wir wollen mehr Grundstücke und Immobilien in Landesbesitz bringen, um bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Kultur, Gewerbe und Grün dauerhaft zu sichern. Ankäufe sollen sich insbesondere auf strategisch wichtige Flächen, Quartiere mit einem geringen kommunalen Wohnungsbestand sowie Grundstücke für künftige Infrastruktur konzentrieren. Landeseigene Flächen sind für die SPD Berlin ein strategisches Instrument der Stadtentwicklung und sollen langfristig dem Gemeinwohl dienen. Geeignete öffentliche Grundstücke wollen wir vorrangig Genossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Trägern zur Verfügung stellen. Die SPD Berlin will landeseigene Grundstücke im Erbbaurecht oder nach vergleichbaren Modellen vergeben. Ausnahmen müssen auf begründete Einzelfälle beschränkt bleiben und einem nachweisbaren öffentlichen Interesse dienen. Damit behält das Land Einfluss auf die langfristige Nutzung und kann spekulative Entwicklungen begrenzen. Wir wollen die bestehenden Instrumente ausbauen und besser miteinander verzahnen: den Ankaufsfonds des Landes, die Berliner Bodenfonds GmbH als Tochter der BIM, die Berliner Immobilienmanagement GmbH, die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die bezirklichen Ankaufs- strukturen. Eine zusätzliche Gesellschaft ist daher nicht erforderlich. Entscheidend ist, den vorhandenen Instrumenten ausreichend Kapital zu geben, Ankaufsentscheidungen zu beschleunigen und eine strategische Grundstücksreserve aufzubauen. Der Berliner Bodenfonds und der Ankaufsfonds haben bereits zahlreiche Flächen gesichert und bilden dafür eine geeignete Grundlage. Auch Bund, Deutsche Bahn und BImA müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Nicht mehr benötigte Bundesflächen in Berlin sollen zuerst unserer Stadt beziehungsweise gemeinwohlorien- tierten Trägern angeboten und zu verbilligten Konditionen übertragen werden. Die SPD Berlin will öffentliche Grundstücke im Erbbaurecht oder nach vergleichbaren Modellen vergeben und Erbbaurechte in der Förderungs- und Bewertungspraxis grundsätzlich wie Eigentum behandeln. Das verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten von Genossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Trägern. Voraussetzung sind eine dauerhafte Bestandshaltung und eine soziale Bewirtschaftung. Der Erbbauzins soll sich nach Nutzung und Gemeinwohlbindung richten.“

Antwort der BSW

„Ja, wir sind natürlich für eine aktive und langfristig orientierte Bodenpolitik. Landeseigener Grund und Boden darf grundsätzlich nicht verkauft werden. Stattdessen sollen öffentliche Flächen nur langfristig im Erbbaurecht vergeben werden, vor allem an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützige Genossenschaften. Das begrenzt Bodenspekulation, senkt die Baukosten und stärkt den Einfluss der öffentlichen Hand auf die Stadtentwicklung. Ein sozial gestaffelter Erbbauzins kann dabei hilfreich sein, um die Entstehung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Berlin muss Flächen frühzeitig sichern. Eine vorausschauende Baulandvorsorge und eine verlässliche Stadtentwicklungsplanung sind notwendig, damit in den kommenden Jahren ausreichend Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Den Bodenfonds wollen wir weiterentwickeln. Ein Bodensicherungsgesetz sollte vorbereitet werden.“

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Antwort der CDU

„Unser zentraler Ansatz für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum ist der Neubau, denn nur ein größeres Angebot entspannt den Markt. Wir haben den Wohnungsbau der landeseigenen Gesellschaften angekurbelt und fördern die private Bauwirtschaft durch eine konsequente Entbürokratisierung der Bauvorschriften. Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein bestehendes Instrument, jedoch lehnen wir starre Preisdeckel ab, da diese Investitionen in den Wohnungsbau hemmen. Die Schließung von Share-Deal-Schlupflöchern, die wir im Sinne der Steuergerechtigkeit unterstützen, ist primär eine bundesgesetzliche Aufgabe. Längere Prüffristen sehen wir kritisch, da unser Ziel die Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen ist.“

Antwort der FDP

„Bezahlbarer Wohnraum entsteht aus unserer Sicht vor allem durch ein deutlich größeres Angebot. Deshalb ist das zentrale wohnungspolitische Ziel der FDP Berlin, den Wohnungsbau spürbar zu beschleunigen. Wir wollen mehr Flächen für den Wohnungsbau aktivieren, Genehmigungs- und Planungsverfahren deutlich verkürzen, Bauvorschriften vereinfachen und Nachverdichtung dort ermöglichen, wo sie städtebaulich sinnvoll ist. Dauerhaft sinkender Druck auf dem Wohnungsmarkt lässt sich nach unserer Überzeugung nicht durch zusätzliche Regulierung erreichen, sondern durch ein ausreichendes Wohnungsangebot für unterschiedliche Einkommensgruppen. Deshalb setzen wir auf Neubau in allen Marktsegmenten – vom freifinanzierten bis zum geförderten Wohnungsbau. Die FDP Berlin lehnt eine Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts ab. Nach unserer Überzeugung trägt der Erwerb bestehender Immobilien durch die öffentliche Hand nicht dazu bei, den Wohnungsmangel wirksam zu beseitigen. Es wechseln Eigentumsverhältnisse, es entstehen jedoch keine zusätzlichen Wohnungen. Die hierfür eingesetzten erheblichen Haushaltsmittel möchten wir stattdessen in Maßnahmen investieren, die das Wohnungsangebot tatsächlich vergrößern: in neue Baugebiete, die Entwicklung neuer Quartiere sowie in schnellere und effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Unser Ziel ist ein Berlin, in dem Wohnen wieder bezahlbar wird, weil ausreichend gebaut werden kann. Dafür setzen wir auf Investitionen in neues Angebot statt auf den Ankauf des bestehenden Wohnungsbestandes.“ ______ Hinweis von der FDP: „Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.“

Antwort der Bündnis 90/die Grüne

„Wohnen ist die soziale Frage für Berlin. Artikel 28 unserer Landesverfassung verpflichtet das Land, angemessenen Wohnraum vor allem für Menschen mit geringem Einkommen zu sichern. Wir setzen auf den Dreiklang Mieter*innenschutz, sozial-ökologischer Neubau und Ankauf, mit dem Ziel, mehr als 50 Prozent der Wohnungen Schritt für Schritt in öffentliche und genossenschaftliche Hand zu bringen.
 Kern ist unser „Bezahlbare-Mieten-Gesetz": Wohnungs- und Mietenkataster, verbindliche Sozialquoten für Vermieter*innen mit mehr als 50 Wohnungen (bis zu 30 %) und eine verbindliche Instandhaltungsrücklage. Durchsetzen soll das ein neues Landesamt für Wohnungswesen mit ausreichend Personal. Es kontrolliert Instandhaltung und Sozialquote, führt das Kataster, ergreift ordnungsrechtliche Maßnahmen und unterstützt die Bezirke bei Gerichtsverfahren juristisch und finanziell. So kommen wir auch zu einem landesweiten Umgang mit Problemvermietern wie Adler.
 Wir verlieren weiter mehr Sozialwohnungen, als neu entstehen. Deshalb wollen wir Bindungen verlängern oder Wohnungen ankaufen und dauerhafte Bindungen nach dem Hamburger Modell einführen (100 Jahre, davon 50 per Förderrichtlinie und 50 per Erbbauvertrag). Im Bund kämpfen wir für eine funktionierende neue Wohngemeinnützigkeit. Besonders dramatisch sind in Eigentum umgewandelte Wohnungen, die nach Bindungsende frei verkauft werden und wo dann Eigenbedarfskündigungen drohen.
 Die landeseigenen Wohnungsunternehmen richten wir sozial aus und vergrößern ihren Bestand durch Neubau und Ankauf. Mit einem „Genossenschaftspakt Berlin" bauen wir Bürokratie ab, sichern umsetzungsreife Projekte finanziell ab und schaffen eine zentrale Beratungsstelle für Genossenschaften und Modelle wie das Mietshäuser Syndikat. Unter dem Leitgedanken „Boden für Gemeinwohl" vergeben wir landeseigene Grundstücke vorrangig per Erbbaurecht an gemeinwohlorientierte Träger*innen, zu günstigen, langfristig kalkulierbaren Konditionen und mit Erbbauzinsen nach sozialem Ertrag. Und wir fordern weiter die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen". Wohnungensind zum Wohnen da. Wir verschärfen das Zweckentfremdungsverbot, führen ein Mindestbußgeld von 50.000 Euro ein, erleichtern Meldungen über eine interaktive Karte und eine App und verpflichten Airbnb und andere Plattformen zur Datenweitergabe an die Bezirke. Spekulativer Leerstand soll nach sechs Monaten unter Zwangsverwaltung gestellt und notfalls vergesellschaftet werden, dass Treuhänder*innen-Modell bringen wir endlich zur Anwendung. In den Milieuschutzgebieten kämpfen unsere Stadträt*innen gegen Kurzzeitvermietung und möbliertes Wohnen auf Zeit, dafür verstärken wir das Personal in den Gebieten. Den Abriss von Mehrfamilienhäusern verbieten wir, die Umnutzung bestehender Gebäude erleichtern wir.
 In Berlin stehen über 2,2 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer. Ihren Umbau zu bezahlbarem Wohnraum fördern wir mit einem neuen Programm, den Neubau von Bürogebäuden stoppen wir per Moratorium. Private Investoren sollen in der kooperativen Baulandentwicklung mindestens 50 Prozent geförderte Wohnungen beitragen. Leider sind durch die Gerichte die wesentlichen Möglichkeiten für ein Vorkaufsrecht den Bezirken genommen worden, denn nur noch „Schrottimmobilien" könnten danach erworben werden. Da aber keine Fördermittel für nachzuholende Instandhaltung bereitstehen, finden sich kaum landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) für einen entsprechenden Ankauf. Wir verlangen vom Bund, dass endlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein funktionierendes Vorkaufsrecht wie in den früheren Jahren geschaffen wird und dabei ausreichende Bearbeitungsfristen verankert werden. Ein Preisdeckel, der auf die künftige Nutzung und nicht auf spekulative Verwertung orientiert, muss ebenfalls umgesetzt werden, auch hier wäre der Bund gefordert. Die angekündigte Reform des Vorkaufsrechts durch den Bund löst das Problem nicht.
 Zu den Share-Deals hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Juni einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der ein Stopfen der Schlupflöcher verlangt und eine Grundsteuer auch für Konzernübertragungen je nach Beteiligungsquote verlangt. Die Fraktion erwartet dadurch steuerliche Mehreinnahmen für die Länder von rund einer Milliarde Euro.“

Antwort von die Linke

„Dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sichern wir in erster Linie im Wohnungsbestand, der 99% des Wohnungsangebots ausmacht. Dafür kehren wir bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen zu einer sozialen Bewirtschaftungspolitik zurück und deckeln den Mietanstieg, setzen den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. Enteignen um und lösen 200.000 Wohnungen aus der Logik des maximalen Profits großer Wohnungskonzerne und setzen mit einem Landesamt für Mieter*innen-Schutz bestehendes Mietrecht gegen dreiste Vermieter durch. Im Neubau schaffen wir mit unserem kommunalen Wohnungsbauprogramm die Voraussetzung, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen zu 100% und dauerhaft bezahlbar bauen und entwickeln die kooperative Baulandentwicklung so weiter, dass entweder 50% der Wohnungsbaufläche an das Land Berlin abgetreten oder 66% mietpreis- und belegungsgebunden durch den Eigentümer errichtet werden. Auf Bundesebene setzen wir uns für die "Heilung" des Vorkaufsrechts und die Einführung eines Residualwertverfahrens ein, welches den Preis auf dem Niveau deckelt, welcher mit bezahlbaren Mieten erwirtschaftet werden kann.“

Antwort der SPD

„Dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entsteht für uns vor allem durch dauerhaft gemeinwohlorientiertes Eigentum. Deshalb stärken wir die landeseigenen Wohnungsunternehmen, machen Genossenschaften zur zweiten Säule unseres öffentlichen Wohnungsbauprogramms und wollen künftig mehr als die Hälfte der neu zu bauenden Wohnungen durch landeseigene, genossenschaftliche oder andere gemeinwohlorientierte Unternehmen errichten lassen. Beim kooperativen Baulandmodell erhöhen wir den Anteil geförderter Wohnungen von 30 auf 50 Prozent und weiten soziale Verpflichtungen auf Vorhaben aus, die Befreiungen vom geltenden Baurecht benötigen. Wir kooperieren dabei mit allen öffentlichen und privaten Akteuren, die an der Beschleunigung von Wohnungsneubau sowie dem Erhalt von Wohnraum und bezahlbaren Mieten verlässlich mitwirken. Wir schaffen eine neue soziale Wohnungsordnung, die den gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt stärkt und signifikant ausbaut. Dafür nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten - auch solche, die uns die Verfassung bietet. Dabei ist unser Ziel auch die Einführung eines rechtssicheren Mietendeckels über eine Länderöffnungsklausel über die Bundesgesetzgebung oder auf Grundlage des Art. 15 GG. 

Die SPD Berlin will den Erhalt von Bestandswohnraum stärken, Zweckentfremdung konsequenter verhindern und die Bezirke durch eine Spezialeinheit für Wohnraumschutz sowie einen Landesfonds für Ersatzvornahmen unterstützen. Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten soll wiederhergestellt werden. Wir unterstützen außerdem längere Ausübungs- und Prüffristen und ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, damit Kommunen nicht spekulativ überhöhte Kaufpreise übernehmen müssen. Das Land muss die Bezirke finanziell und personell in die Lage versetzen, dieses Recht auch tatsächlich auszuüben.
 Außerdem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, die durch Unternehmen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuerpflicht verwendeten „Share Deals“ zu unterbinden.
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Antwort der BSW

„Wir fordern in unserem Wahlprogramm die Ausweitung des Vorkaufsrechts mit Preis-limitierung sowie die entsprechende finanzielle Ausstattung der Bezirke. Wir brauchen außerdem einen weiteren Anlauf für einen Mietendeckel. Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass entweder bundesweit ein Mietendeckel für angespannte Wohnungsmärkte wie Berlin eingeführt oder zumindest ermöglicht wird und dass die Bundesländer selbständig über die Einführung eines solchen Mietendeckels entscheiden können. Der Verdrängung von Alt-Mietern durch Wohnungsmodernisierungen muss Einhalt geboten werden. Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete ist auf den nachweisbaren Investitionsaufwand zu begrenzen und zeitlich so auszugestalten, dass sie mit Eintritt der vollständigen Amortisation endet. Ebenso fordert das BSW deutlich höhere öffentliche Investitionen in den Sozialwohnungsbau. Beim Neubau muss der Anteil preis- und belegungsgebundener Wohnungen spürbar steigen, vor allem im kommunalen Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Wir setzen uns für ein verbindliches Ziel von mindestens 6.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr ein. Für uns gilt zugleich ein klarer Grundsatz: Sozialwohnungen müssen auf Dauer Sozialwohnungen bleiben. Es ist nicht akzeptabel, dass Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und nach einigen Jahren wieder dem freien Markt zufallen. Selbstverständlich setzen wir uns für ein Ende der Share-Deals ein.“

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Antwort der CDU

„Die Konzeptvergabe ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung, das wir gezielt einsetzen. Eine pauschale, gesetzliche Verpflichtung für alle öffentlichen Grundstücke lehnen wir jedoch ab. Wir müssen stets eine Balance zwischen stadtentwicklungspolitischen Zielen und der wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finden. Gemeinwohlorientierung in neuen Quartieren stellen wir durch bewährte Instrumente wie städtebauliche Verträge und kooperative Baulandmodelle sicher. So schaffen wir Verbindlichkeit, ohne den dringend benötigten Wohnungsbau durch übermäßige rechtliche Fesseln abzuwürgen. Wir setzen auf bewährte Instrumente wie städtebauliche Verträge und Belegungsbindungen für einen definierten, verlässlichen Zeitraum. Dauerhafte Bindungen oder pauschale Unterwertvergaben sehen wir kritisch. Sie erschweren die wirtschaftliche Realisierbarkeit und Finanzierung von Bauprojekten massiv und können dem Landeshaushalt schaden. Unser Ziel ist es, Anreize für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, anstatt private und staatliche Investitionen durch zu strenge und unflexible Vorgaben zu verhindern.“

Antwort der FDP

„Die FDP Berlin teilt das Ziel, neue Stadtquartiere qualitativ hochwertig, gemischt und langfristig tragfähig zu entwickeln. Dabei sollten jedoch weder der höchste Preis noch starre gesetzliche Vorgaben allein den Ausschlag geben. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Vergabeverfahren transparent, zügig und rechtssicher ausgestaltet werden und gute städtebauliche Lösungen ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Konzeptvergabe für sämtliche öffentlichen Grundstücke sehen wir allerdings kritisch. Öffentliche Eigentümer sollten je nach Lage, Nutzung und Entwicklungsziel flexibel entscheiden können, welches Vergabeverfahren den größten Nutzen für die Stadt stiftet. Pauschale Vorgaben werden der Vielfalt städtebaulicher Situationen aus unserer Sicht nicht gerecht. Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung bedeutet für uns vor allem, vielfältige Quartiere zu schaffen, in denen Wohnen, Arbeiten, Gewerbe, Kultur und soziale Infrastruktur gemeinsam gedacht werden. Dazu gehört ebenso eine Mischung unterschiedlicher Eigentums- und Nutzungsformen wie eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie ausreichend Grün- und Freiflächen. Wir teilen daher das Ziel lebenswerter Quartiere, unterscheiden uns aber bei den Instrumenten. Dauerhafte gesetzliche Quoten, verpflichtende Unterwertvergaben oder starre Gemeinwohlkriterien sehen wir nicht als geeigneten Weg. Stattdessen setzen wir auf schnellere Planung, mehr Bauland, transparente Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen, die sowohl öffentlichen als auch privaten Akteuren Investitionen ermöglichen. Unser Leitbild ist eine Stadtentwicklung, die Qualität nicht durch zusätzliche Bürokratie sichert, sondern durch Wettbewerb um die besten Ideen, klare Regeln und eine leistungsfähige Verwaltung. So entstehen Quartiere, die sowohl städtebaulich als auch sozial nachhaltig funktionieren.„ ______ Hinweis von der FDP: „Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.“

Antwort der Bündnis 90/die Grüne

„Wir wollen eine gemeinwohlorientierte und qualitätsvolle Vergabekultur stärken. Wir setzen insbesondere auf transparente Vergabeverfahren und darauf, öffentliche Grundstücke und Aufträge stärker an sozialen, ökologischen und städtebaulichen Kriterien auszurichten. Bei öffentlichen Bauvorhaben sollen Qualität, Nachhaltigkeit und Gemeinwohl stärker gegenüber einer ausschließlichen Orientierung am niedrigsten Preis berücksichtigt werden. Eine gesetzliche Regelung für Konzeptvergaben, die eine Vergabe unterhalb von Bodenwerten etc. ermöglichen würde, ist sinnvoll. Allerdings je enger der gesetzliche Rahmen ist, desto weniger Entscheidungsspielräume bleiben z. B. für das Vergabeverfahren, an dem der Runde-Tisch-Liegenschaften ja aktiv mitwirken soll. Gerne setzen wir uns für dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen ein, bisher hat nur Hamburg ein 100jähriges Fördersystem in Kombination mit Erbbaurechten entwickelt. Zusätzlich sehen wir hier die Wiedereinführung einer funktionierenden Wohngemeinnützigkeit als wichtiges Instrument für dauerhafte Bindungen.“

Antwort von die Linke

„Wir wollen den Zugang zu landeseigenen Grundstücken verbessern und Flächen an Genossenschaften per Erbpacht zu Bedingungen vergeben, die sich am Ertrag ausrichten, der sich mit preisgünstigen bzw. preisgebundenen Wohnungen erzielen lässt. In den neuen Stadtquartieren wollen wir für den genossenschaftlichen Wohnungsbau Grundstücke reservieren und die Idee eines Genossenschaftscampus neu beleben. Um kleineren, gemeinwohl-orientierten Trägern, wie Stiftungen oder dem Mietshäusersyndikat einen Zugriff auf öffentliche Liegenschaften zu ermöglichen, wollen wir die Konzeptverfahren reformieren und niedrigschwelliger gestalten. Wir wollen Initiativen für alternative und gemeinschaftliche Wohn- und Bauprojekte unterstützen und bestehende Beratungs- und Begleitungsstrukturen, wie Co-Housing Berlin und die Netzwerkagentur Generationen Wohnen stärken. Wir wollen die Genossenschaftsförderung künftig an die inhaltliche Bestimmung der begünstigten Unternehmen und nicht mehr allein an die Rechtsform koppeln. Damit wollen wir vor allem kleinere Genossenschaften und alternative, gemeinwohlorientierte Träger, wie das Mietshäusersyndikat stärker unterstützen. Die Förderung soll weiterentwickelt und um Kriterien für Selbstverwaltung, Mitbestimmung und den dauerhaften Ausschluss von Privatisierung ergänzt werden. Erbbaurechtsverträge und Nachrangdarlehen sollen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) als tragfähiges Eigenkapital anerkannt werden. Bei der Wohnungsbauförderung wollen wir die Fördervorgaben so anpassen, dass auch kleinere Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Träger Fördermittel abrufen können.“

Antwort der SPD

„Bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke sollen für die SPD Berlin dauerhafte Bezahlbarkeit, Nutzungskonzepte und gesellschaftlicher Mehrwert stärker zählen als ein kurzfristig möglichst hoher Verkaufserlös. Geeignete Flächen sollen vorrangig gemeinwohlorientierten Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn ihre Projekte sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Zielen dienen. In neuen Quartieren sichern wir diese Ziele durch Erbbaurechtsverträge, städtebauliche Verträge, Bebauungspläne, das kooperative Baulandmodell und verbindliche Vergabekriterien. Dabei soll der Anteil geförderter Wohnungen im kooperativen Baulandmodell von 30 auf 50 Prozent steigen. 

Damit unterstützt die SPD Berlin den Grundsatz „bestes Konzept statt höchster Preis“.Die SPD Berlin steht dem gesamten rechtlich zulässigen Instrumentarium offen gegenüber: sozial reduzierte Erbbauzinsen, Festpreis- und Konzeptverfahren, beihilfenrechtlich zulässige Unterwertvergaben, langfristige Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie vertraglich abgesicherte Gemeinwohlkriterien. Vergünstigungen dürfen dabei auch künftig nicht bedingungslos gewährt werden, sondern gegen nachprüfbare soziale, ökologische oder kulturelle Leistungen. Für landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Eigentümer streben wir eine dauerhafte soziale Bewirtschaftung an. Bei landeseigenen Grundstücken können diese Verpflichtungen für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts abgesichert werden. Dazu gehören Begrenzungen der Miethöhe, Belegungsbindungen, dauerhafte Bestandshaltung,Ausschüttungsbegrenzungen, Veräußerungsbeschränkungen sowie Heimfall- und Rückforderungsklauseln. Bei privaten Vorhaben nutzen wir insbesondere die Wohnungsbauförderung, städtebauliche Verträge und das auf 50 Prozent Sozialwohnungen zu erweiternde kooperative Baulandmodell. Auch die Förderung des Umbaus leerstehender Büroflächen zu Wohnungen soll mit Mietpreisbindungen verbunden werden.“

Antwort der BSW

„Ja, das erscheint mir sinnvoll. Insbesondere Gemeinwohlkriterien und dauerhafte Sozialbindung sind sinnvolle Kriterien. Über die Unterwertvergabe muss im Einzelfall und anhand der finanziellen Möglichkeiten entschieden werden.“

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Antwort der CDU

„Die CDU Berlin bekennt sich zur kulturellen Vielfalt unserer Stadt. Soziokulturelle Räume und „Dritte Orte“ sind wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir unterstützen den Erhalt solcher Orte durch Förderprogramme und die Berücksichtigung kultureller Belange in der Stadtplanung. Liegenschaftspolitische Maßnahmen wie das Erbbaurecht können hierbei im Einzelfall eine Rolle spielen. Vergaben müssen jedoch stets transparent, im Einklang mit dem Vergaberecht und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Landes erfolgen.“

Antwort der FDP

„Die FDP Berlin misst Kunst, Kultur und dem zivilgesellschaftlichen Engagement eine hohe Bedeutung für die Lebensqualität und Attraktivität Berlins bei. Soziokulturelle Räume, Clubs, kulturelle Einrichtungen und bürgerschaftlich getragene Begegnungsorte leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind zugleich ein bedeutender Standortfaktor für unsere Stadt. Deshalb wollen wir die kulturelle Vielfalt Berlins erhalten und weiterentwickeln. Wir unterscheiden uns jedoch in der Einschätzung der geeigneten Instrumente. Wir sehen keine pauschale Direktvergabe landeseigener Grundstücke, keine generellen Belegungsbindungen und keine verpflichtende Vergabe im Erbbaurecht für bestimmte Nutzungen vor. Vielmehr setzen wir auf transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren sowie auf verlässliche Rahmenbedingungen, die kulturellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren Planungssicherheit geben. Aus unserer Sicht entsteht kulturelle Vielfalt vor allem dort, wo ausreichend Raum für unterschiedliche Nutzungen vorhanden ist. Deshalb bleibt die Schaffung zusätzlicher Flächen für Wohnen, Gewerbe, Kultur und Freizeit ein zentrales Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Eine beschleunigte Bauleitplanung, mehr Neubau und weniger Bürokratie tragen aus unserer Sicht auch dazu bei, den Verdrängungsdruck auf kulturelle Nutzungen zu verringern. Darüber hinaus wollen wir die Eigenverantwortung kultureller Einrichtungen stärken. Staatliche Kulturförderung bleibt dort wichtig, wo sie kulturelle Vielfalt ermöglicht. Gleichzeitig werben wir für eine stärkere Einbindung privater Förderung, von Sponsoring und bürgerschaftlichem Engagement, um kulturelle Einrichtungen langfristig breiter aufzustellen und unabhängiger zu machen. Hinsichtlich von Volksentscheiden gilt für uns: Erfolgreiche Volksentscheide sind Ausdruck direkter Demokratie und verdienen Respekt. Ihre Umsetzung muss jedoch stets im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung erfolgen. Eine pauschale politische Bindungswirkung über den Inhalt des jeweiligen Volksentscheids hinaus sehen wir daher nicht. Insgesamt verfolgen wir das Ziel, kulturelle Vielfalt nicht durch starre liegenschaftspolitische Vorgaben zu sichern, sondern durch eine Stadtentwicklung, die mehr Räume schafft, Verfahren beschleunigt und kulturellen Einrichtungen verlässliche Entwicklungsperspektiven eröffnet.“ ______ Hinweis von der FDP: „Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.“

Antwort der Bündnis 90/die Grüne

„Über Direktvergaben an gemeinwohlorientierte Akteure im Wege des Erbbaurechts können soziokulturelle Räume dauerhaft verankert werden. Im Erbbauvertrag müssen dann auch Kriterien über die Gemeinwohlorientierung und den nach Nutzungsbindungen orientierten Erbbauzinsen enthalten sein. Wir fühlen uns der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids zur Vergesellschaftung von großen Immobilienunternehmen verpflichtet. Ebenso bleibt unsere Position zum Tempelhofer Feld-Volksentscheid klar: wir haben und werden uns auch weiterhin gegen eine Bebauung aussprechen, der erfolgreiche Volksentscheid gilt. Sollte es zukünftig weitere erfolgreich Volksentscheide zur Stadtentwicklung oder zu Bodenregelungen geben, sehen wir diese auch als verbindlich an.“

Antwort von die Linke

„Dritte Orte sind notwendige Voraussetzung für kulturelle Teilhabe. Sie sind Orte der Demokratie, des Zusammenhalts, der Bildung und der Gemeinschaft.  Bibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendkunstschulen und kommunale Galerien brauchen ein Konzept, das auf Langfristigkeit und Ausweitung setzt, sowie Verlässlichkeit und Planbarkeit schafft. In die Konzepte zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur (SIKo) gehören diese Einrichtungen ebenso wie kleine Spielstätten und Arbeitsräume für Künstler*innen. Dabei sind die Bezirke verpflichtend zu beteiligen. Die Chance auf kulturelle Teilhabe und Bildung vom ersten Lebensjahr an braucht niedrigschwellige Angebote in allen Planungsräumen: jenseits der Bibliotheken weitere Dritte Orte, offene Kulturformate und Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen, Schulen und Kitas wie TUSCH (Theater und Schule) und TUKI (Theater und Kita), Kinderkulturmonat, Urbane Praxis. Diese müssen ressortübergreifend ausreichend finanziert werden. Die Linke möchte ein Pilotprojekt starten, in dem vom Senat finanzierte, kollektive Dritte Orte der Teilhabe in Form von Public-Common-Partnerships entstehen. Diese können Nachbar*innen niedrigschwellig und ohne Konsumzwang selbstorganisiert nutzen, um Ideen gemeinsam zu diskutieren - das stärkt die Selbstwirksamkeit und das gesellschaftliche Miteinander. Wir wollen Pilot-Projekte zur Schaffung von Sorgezentren starten, die Versorgungslücken im Nahraum schließen sollen, den Menschen in der Nachbarschaft den Zugang und den Raum für gemeinsame Sorgearbeit und Selbstorganisation ermöglicht und in denen Kunst, Kultur, Gesundheit und andere gemeinwohlorientierte Zwecke Raum finden. Damit entstehen Dritte Orte, an denen Menschen zusammenkommen können, ohne etwas kaufen zu müssen und Dinge repariert, geteilt und geliehen werden können. Diese gegenseitige lokale Unterstützung im Alltag, ermöglicht einen ressourcenschonenden Alltag und erhöht die Krisenfestigkeit und Resilienz unserer Kieze. Die konkrete Nutzung muss in einem niedrigschwelligen Beteiligungsprozess erarbeitet werden, in dem die Nachbarschaft mitentscheidet und vor Ort bereits bestehende Angebote und Infrastrukturen einbezogen werden. Den Aufbau solcher Orte wollen wir öffentlich anschieben und ihre Nutzung durch verlässliche Vereinbarungen zwischen Zivilgesellschaft und öffentlicher Hand (Public-Common/Civic-Partnerships) absichern. So schaffen wir mit vergleichsweise geringem Aufwand eine soziale und ökologische Infrastruktur, die alltagsnah, bezahlbar, ressourcenschonend und krisenfest ist. Die Linke wird immer die Ergebnisse von Volksentscheiden anerkennen. Beschlüsse aus erfolgreichen Volksentscheiden binden uns. Die Beschlüsse werden wir, sollte es zu einer Regierungsbeteiligung mit der Linken kommen, konsequent umsetzen. Sollten wir in der Opposition sein, werden wir die Regierung auf die Einhaltung der Beschlüsse verpflichten und dies kontrollieren.“

Antwort der SPD

„Soziokulturelle Räume, Kulturimmobilien und gemeinschaftlich genutzte Orte gehören zur sozialen Infrastruktur unserer Stadt. Ihr Schutz beginnt nicht erst, wenn die Verdrängung unmittelbar bevorsteht. Deshalb wollen wir gefährdete Standorte frühzeitig erfassen, landeseigene Immobilien stärker für kulturelle und soziale Nutzungen öffnen und entsprechende Flächen bei Neubau und Quartiersentwicklung von Anfang an verbindlich einplanen.
 Kulturelle, soziale und nachbarschaftliche Orte sollen in allen Stadtteilen erhalten und ausgebaut werden. Dazu gehören bezahlbare Räume für Kultur, Begegnung und gemeinschaftliche Aktivitäten. Wo wichtige Orte akut gefährdet sind, müssen auch Ankauf, Vorkaufsrecht oder die Übernahme in das Sondervermögen Daseinsvorsorge geprüft werden.
 Die SPD Berlin will kulturelle Infrastruktur durch ein neues Kulturfördergesetz und einen Stadtentwicklungsplan Kultur als festen Bestandteil der Stadtplanung verankern. Landeseigene Grundstücke sollen vorrangig Genossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Trägern zur Verfügung stehen. Für langfristige Nutzungsbindungen kommen Erbbaurechte oder vergleichbare Modelle in Betracht.
 Direkte Demokratie schafft für die SPD Berlin einen besonderen politischen Auftrag. Das Ergebnis des Volksentscheids zum Tempelhofer Feld aus dem Jahr 2014 ist für uns der politische Ausgangspunkt jeder weiteren Entwicklung. Das Feld soll in seiner heutigen Funktion erhalten bleiben. Eine Wohnbebauung des Feldrands steht derzeit nicht zur Debatte. Gesetzliche Anpassungen zur behutsamen Weiterentwicklung müssen transparent begründet, demokratisch entschieden und mit einer umfassenden Beteiligung der Berliner*innen verbunden werden. Diese Haltung gilt auch für den Umgang mit öffentlichen Sozialorten, Kulturorten und Veranstaltungsflächen.“

Antwort der BSW

„Die Anerkennung von Volksentscheiden ist für die BSW eine Selbstverständlichkeit. Das gilt auf alle durch die Bevölkerung getroffenen Beschlüsse. Durch die Bekämpfung von Bodenspekulation (siehe oben), den Ausschluss von Privatisierung, Erbbaurecht, ein streng reguliertes Gewerbemietrecht und entsprechende Direktvergaben müssen soziokulturelle Räume vor Verdrängung geschützt werden.“

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Antwort der CDU

„Ein pauschales Abrissmoratorium oder ein starres Ziel der Netto-Null-Versiegelung lehnen wir ab. Berlin wächst und benötigt dringend neuen Wohnraum sowie moderne Infrastruktur. Ein Moratorium würde diese notwendige Entwicklung blockieren. Liegenschaftspolitik soll zur Klimaanpassung beitragen, etwa durch Dach- und Fassadenbegrünung. Klimaschutz und Stadtentwicklung müssen jedoch pragmatisch Hand in Hand gehen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Antwort der FDP

„Wir teilen das Ziel, Berlin klimaresilient weiterzuentwickeln und Grün- und Freiflächen dauerhaft als wichtigen Bestandteil einer lebenswerten Stadt zu erhalten. Klimaanpassung, Stadtgrün und eine leistungsfähige Infrastruktur gehören für uns zusammen. Gleichzeitig muss Berlin genügend Flächen für dringend benötigten Wohnraum, Arbeitsplätze und öffentliche Infrastruktur bereitstellen. Unser Ziel ist deshalb eine Stadtentwicklung, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Belange gleichermaßen berücksichtigt.    Ein pauschales Abrissmoratorium lehnen wir ab. Ob ein Gebäude erhalten, umgenutzt oder ersetzt werden sollte, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei sind die ökologische Bilanz, die technische Substanz, der Denkmalschutz, die Wirtschaftlichkeit und der städtebauliche Nutzen gleichermaßen zu berücksichtigen. Der Erhalt bestehender Gebäude kann vielfach sinnvoll sein, ein genereller Vorrang vor Ersatzneubauten würde jedoch notwendige Stadtentwicklung und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums unnötig erschweren. Wir wollen aber beispielsweise die Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnraum erleichtern.   Auch eine starre Zielvorgabe der Netto-Null-Versiegelung halten wir nicht für den richtigen Ansatz. Berlin wächst weiter und benötigt zusätzliche Wohnungen, Schulen, Verkehrswege sowie Flächen für Wirtschaft und Wissenschaft. Entscheidend ist deshalb aus unserer Sicht nicht, jede zusätzliche Versiegelung grundsätzlich auszuschließen, sondern neue Bauvorhaben flächensparend zu planen, vorhandene Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen und gleichzeitig Grün- und Freiräume systematisch zu sichern und weiterzuentwickeln. Wir wollen in einer übergreifenden gesamtstädtischen Planung ausreichend Grünflächen in Berlin absichern und diese miteinander vernetzen, um ihren ökologischen Wert zu erhöhen. Deshalb wollen wir Instrumente entwickeln, um den Biotopverbund endlich dauerhaft zu schützen. Wir wollen hochwertige Flächen für die Natur, wie Uferstreifen, Friedhofsflächen und Moore, in ihrer ökologischen Qualität erhalten.   Die Liegenschaftspolitik des Landes sollte aus unserer Sicht dazu beitragen, neue Stadtquartiere so zu entwickeln, dass Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Freiräume und Klimaanpassung von Beginn an gemeinsam geplant werden. Gleichzeitig wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und innovative Bauweisen erleichtern, damit ökologisch hochwertige Bauprojekte schneller umgesetzt werden können.“ ______ Hinweis von der FDP: „Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.“

Antwort der Bündnis 90/die Grüne

„Statt eine Stadtentwicklungspolitik zu verfolgen, die von oben herab entscheidet, setzen wir Grüne uns für eine kooperative Stadtentwicklung ein, bei der die Menschen und nicht die Investoren im Mittelpunkt stehen. Klimaschutz und -anpassung sowie die sozial gerechte Stadt mit bezahlbaren Mieten werden wir zum Leitprinzip der Stadtentwicklung machen.
 Wir fordern ein Abrissmoratorium und haben dazu auch ein Gesetz sowie konkrete Änderungen bei der Bauordnung ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Während viele Berliner*innen verzweifelt eine Wohnung suchen, sorgen Spekulation und mangelnde Instandhaltung dafür, dass Gebäude leer stehen oder abgerissen werden, um mit hochpreisigen Neubauten höhere Renditen zu erzielen. Bestehende Bausubstanz soll auch bei der Entwicklung neuer Quartiere so weit wie möglich integriert werden. Sollte ein Abriss unvermeidbar sein, dann muss sichergestellt sein, dass wiederverwendbare Bauteile auf einem öffentlichen Bauhof bevorratet und kostengünstig abgegeben werden und im Neubau preiswerter Wohnraum entsteht. Vor einem Abriss sollen verbindlich die Möglichkeiten von Erhalt, Umbau, Aufstockung oder Teilrückbau geprüft werden.
 Die Umnutzung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken für Bewohnerinnen und Eigentümerinnen wollen wir erleichtern. Die Bau-Ordnung wollen wir zu einer Umbau-Ordnung weiterentwickeln. Wir werden den Umbau von Büros in Wohnraum durch ein Förderprogramm ankurbeln.
 Wir wollen Stadtentwicklung, Infrastruktur, Freiraum und Mobilität von Anfang an zusammendenken. Bei neuen Quartieren sollen ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, Grünflächen und soziale Infrastruktur gemeinsam geplant werden. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Beteiligung aller betroffenen Fachämter sollen bei Quartiersentwicklungen von Beginn an verpflichtend sein. Wohnungsbau darf nicht allein nach der Zahl fertiggestellter Wohnungen bewertet werden. Neue Quartiere sollen Nutzungsmischung, Grünflächen, soziale Infrastruktur, Kultur, Sport, Nahversorgung und Mobilität von Anfang an mitdenken. Nach dem Prinzip der 15-Minuten-Stadt sollen wichtige Alltagsfunktionen fußläufig erreichbar sein. Gleichzeitig wollen wir klimaangepasst, ressourcenschonend und gemeinwohlorientiert bauen. Dabei wollen wir Berlin inklusiv, generationengerecht und barrierefrei planen. Insbesondere die Anpassung an den Klimawandel in Form von Schutz vor Hitze und Starkregen müssen dabei von Anfang an ausreichend mitgedacht und finanziell berücksichtigt werden. Der schwarz-rote Senat ist das nicht entschieden genug angegangen. Stattdessen hat sein „Schneller-Bauen-Gesetz“ vor allem Doppelstrukturen geschaffen, die das Bauen nicht beschleunigen.
 Bis 2030 wollen wir zudem das Ziel der Netto-Null-Versiegelung erreichen und vorrangig auf bereits versiegelten Flächen bauen. Hierbei kommt der Liegenschaftspolitik eine wichtige Rolle zu. Ein zentraler Bestandteil der Klimaanpassung ist für uns außerdem der Erhalt wichtiger Grün- und Freiflächen. Sie sorgen für Kühlung, Luftaustausch, Versickerung und Biodiversität und sind deshalb unverzichtbare Klimaanpassungsräume. Das gilt insbesondere für große Freiräume wie das Tempelhofer Feld, das wir als einzigartigen Grün- und Freiraum dauerhaft erhalten wollen. Auch bestehende Parks, Kleingärten, Wälder und andere Grünstrukturen wollen wir schützen und ökologisch weiterentwickeln. Wo möglich, wollen wir Entsiegelung voranbringen und geeignete Flächen zu neuen Grün- und Freiflächen machen.
 Der Wohnungsbau muss sich an den sozialen Bedarfen orientieren und zugleich ökologisch und klimafreundlich werden. Wir Grüne starten eine Potenzialanalyse für sozialverträgliches, ökologisches und bedarfsorientiertes Bauen im Bestand in allen Bezirken. Maßvolle Nachverdichtung im Bestand soll dort, wo sie bestehende Wohnqualitäten berücksichtigt, dazu beitragen, Neuversiegelung und weiteren Zubau von Infrastruktur zu begrenzen. Grundlage dafür ist das verbindliche Leitbild „Gutes Quartier“ mit sozialen, ökologischen, verkehrlichen und baukulturellen Standards. Die Schaffung von neuem und bezahlbarem Wohnraum muss im Einklang mit einer ganzheitlichen Stadtentwicklung stehen, daher müssen Innenentwicklungskonzepte und der Ausbau der sozialen Infrastruktur einer Nachverdichtung immer vorangehen. Unser Ziel ist es, grüne Innenhöfe und unversiegelte Flächen zu erhalten – wie z. B. den Emmauswald. Stattdessen sollen Baulücken, Brachen und überbreite Straßen genutzt werden. Um möglichst wenig Fläche neu zu versiegeln, setzen wir auf mehrgeschossige Wohnbebauung anstelle von Flachbauten zum Beispiel von Supermärkten oder Parkplatzflächen.
 Grundsätzlich sind wir auch dafür, dass die Berliner Bodenfonds GmbH (BBF) auch aktiv unbebaute Grundstücke erwirbt, um sie für den Klimaschutz und ggf. Naturschutzausgleichsmaßnahmen zu nutzen. Dafür müsste aber die BBF als selbständige Gesellschaft aus der BIM ausgegliedert werden.“

Antwort von die Linke

„Ja. Bereits bei der Bauordnungsnovelle 2023 haben wir gefordert, Abrisse auf absolute Ausnahmefälle zu begrenzen. Der Landesgesetzgeber kann hier ohne öffentliche Kosten zu verursachen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und dabei insbesondere auch den dringend notwendigen Umbau leergefallener Gewerbeimmobilien befördern. Wir unterstützen das Ziel der Netto-Null-Versiegelung und konzentrieren den Neubau vorrangig auf bereits versiegelte Flächen. Insbesondere wohnortnahe Grün- und Freiflächen, die aktuell durch Nachverdichtungsvorhaben ohne Rücksicht auf Verluste zerstört werden, wollen wir erhalten und insgesamt durch vorgeschriebene Freiflächenentwicklungspläne qualifizieren.“

Antwort der SPD

„Wir unterstützen das Ziel eines Abrissmoratoriums: Erhalt, Weiterbauen und Umnutzen müssen Vorrang haben, Abriss muss zur begründungsbedürftigen Ausnahme werden. Die SPD Berlin will Abrisse deutlich stärker einschränken und setzt sich für einen Genehmigungsvorbehalt für Abrisse ein. Bei jeder Entscheidung sollen der gesamte Lebenszyklus, der Ressourcenverbrauch und die ökologischen Folgen berücksichtigt werden. Ein Neubau soll ein Bestandsgebäude nur ersetzen, wenn er ökologisch insgesamt weniger belastend ist. Die SPD Berlin verfolgt außerdem das Ziel einer Netto Null Neuversiegelung und setzt auf Umnutzung, Aufstockung und die Nutzung bereits versiegelter Flächen. Klimaneutrale Quartiere sollen mit viel Grün und hoher Aufenthaltsqualität entstehen.“

Antwort der BSW

„Grundsätzlich stimme ich zu. In unserem Programm formulieren wir: Das BSW wendet sich gegen den Abriss noch nutzbarer Gebäude. Was die Netto-Null-Versieglung betrifft, stimme ich auch im Grundsatz zu, will aber zu bedenken geben, dass z.B. als Alternative zum Abriss des SEZ derzeit eine Kompromisslösung, entwickelt von einer Bürgerinitiative, diskutiert wird, dass sowohl den (teilweisen) Erhalt des SEZ als auch den Bau von Wohnungen ermöglichen soll und bei Umsetzung eine zusätzliche Bodenversiegelung mit sich brächte. In diesem Fall wäre das trotzdem gut. Man muss den Einzelfall betrachten, aber den Grundsatz der Abrissvermeidung dabei hochhalten, was die Politik im Moment zu wenig beachtet.“

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Antwort der CDU

„Transparenz staatlichen Handelns ist für die CDU Berlin ein wichtige. Das aktuelle Liegenschafts- und Baukataster bietet bereits eine gute Grundlage für die Öffentlichkeit. Wir sind offen dafür, die Nutzerfreundlichkeit und den Informationsgehalt kontinuierlich weiter zu verbessern, sofern dies mit dem Datenschutz und dem Schutz berechtigter wirtschaftlicher Interessen des Landes vereinbar ist. Eine vollständige Offenlegung aller sensiblen Daten, die die Verhandlungsposition des Landes schwächen könnte, lehnen wir jedoch ab. Datensicherheit hat für uns ebenfalls wichtig und darf bei der Weiterentwicklung von Katastern nicht kompromittiert werden. Bei der Erarbeitung von Vergabekriterien ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft ein wertvoller Baustein, den wir über bestehende Dialogformate einbinden. Der „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“ leistet hierbei einen Beitrag zum Austausch. Die finale Entscheidungskompetenz und Verantwortung für die Liegenschaftspolitik muss jedoch bei den demokratisch legitimierten Gremien.“

Antwort der FDP

„Wir unterstützen das Ziel, Entscheidungen der öffentlichen Hand transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Gleichzeitig müssen Transparenz, Datenschutz und IT-Sicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Eine vollständige Offenlegung aller liegenschaftsbezogenen Daten halten wir daher nicht in jedem Fall für sachgerecht. Unser Schwerpunkt liegt auf einer modernen, digitalen und leistungsfähigen Verwaltung. Wir wollen Verwaltungsdaten besser nutzbar machen, digitale Verfahren ausbauen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren. Dabei sollen Datensicherheit und der Schutz sensibler Informationen jederzeit gewährleistet bleiben. Eine frühzeitige Beteiligung von Bürgern, Verbänden und der Zivilgesellschaft kann Planungsprozesse verbessern und zur Akzeptanz von Vorhaben beitragen. Wir halten jedoch nichts von zusätzlichen Gremien oder verbindlichen Mitentscheidungsstrukturen für einzelne Interessengruppen. Die demokratische Legitimation liegt beim gewählten Parlament und den zuständigen Behörden. Beteiligungsverfahren sollen informieren, Anregungen aufnehmen und die Qualität von Entscheidungen verbessern, dürfen aber Planungs- und Genehmigungsprozesse nicht weiter verzögern. Unser Ziel ist deshalb eine Verwaltung, die transparenter, digitaler und schneller arbeitet. So schaffen wir Vertrauen in staatliches Handeln und beschleunigen gleichzeitig die Entwicklung neuer Wohnungen und Stadtquartiere.“ ______ Hinweis von der FDP: „Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.“

Antwort der Bündnis 90/die Grüne

„Den Runde Tisch Liegenschaftspolitik wollen wir in der nächsten Wahlperiode endlich wieder auskömmlich unterstützen und ihn bei der Weiterentwicklung der Berliner Bodenfonds GmbH aktiv einbeziehen. Ein öffentlicher Zugang zum Liegenschaftskataster wäre ein möglicher Weg, um mehr Nutzbarkeit auch für gesellschaftliche Initiativen zu ermöglichen. Sofern dort keine Eigentumsdaten enthalten wären, könnte dies auch datenschutzkonform ausgestaltet werden.“

Antwort von die Linke

„Die aktuelle Ausgestaltung des Katasters entspricht nicht den Forderungen der Initiative StadtNeudenken. Anträge auf Eigentümerangaben sind nur unter glaubhaft gemachter Darlegung eines berechtigten Interesses erhältlich. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster ALKIS sind gebührenpflichtig. Sie sind nur mit schriftlichem Antrag erhältlich. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir über ein öffentliches Kataster Transparenz schaffen. Mit dem Gesetz werden wir die Flächen und Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt und ihrer Unternehmen befinden in das öffentliche Kataster eintragen, ein grundsätzliches Veräußerungsverbot verhängen und die Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungen beteiligen, u.a. durch einen Bodenbeirat. Wir fordern die Einrichtung eines öffentlich einsehbaren Baulückenkatasters, um ungenutzte Flächen transparent zu machen.“

Antwort der SPD

„Die SPD Berlin setzt sich grundsätzlich für transparente Planung und nachvollziehbare Liegenschaftspolitik ein. Die gegenwärtige Ausgestaltung des öffentlichen Liegenschafts- und Baukatasters wollen wir deshalb im Dialog mit der Zivilgesellschaft daraufhin überprüfen, welche zusätzlichen Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden können. Dabei gilt für uns der Grundsatz „Open by default“: Nicht sensible Verwaltungsdaten sollen grundsätzlich öffentlich verfügbar sein. Dafür wollen wir ein umfassendes Transparenzgesetz und ein zentrales, übersichtliches Transparenzportal schaffen. Personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnisse und sicherheitsrelevante Informationen, insbesondere zur kritischen Infrastruktur, müssen zugleich geschützt bleiben. Eine Beteiligung der Stadtgesellschaft muss möglichst früh beginnen. Deshalb wollen wir die Plattform „Mein Berlin“ weiterentwickeln, frühzeitige Informationsveranstaltungen bei Bau- und Infrastrukturmaßnahmen durchführen und die Büros für Bürgerbeteiligung in den Bezirken absichern. Den Runden Tisch Liegenschaftspolitik sehen wir als wichtiges Forum für den Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Über seine künftige Ausstattung und eine stärkere Beteiligung an der Entwicklung von Vergabekriterien wollen wir mit den beteiligten Initiativen beraten.“

Antwort der BSW

„Das Kataster sollte natürlich ein Maximum an Transparenz schaffen. Über die sinnvolle Einbeziehung des Runden Tisches würden wir dann gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen.“

Policy Paper

Konzeptverfahren stärken - 
Gremienvorbehalt modifizieren

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Seit 2011 setzen wir uns als StadtNeudenken
für eine gemeinwohlorientiertere Boden- und  Stadtentwicklungspolitik im Land Berlin ein.
Die 2024 aktualisierten Forderungen sind:

Die Forderungen unserer Initiative

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Wir fordern: Mehr Berliner Boden für Berliner:innen

Berlins Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource. Für eine lebenswerte Stadt für Alle braucht es dringend und dauerhaft eine gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik, die langfristig bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum für die Menschen in Berlin schafft, wirtschaftlich tragfähige kulturelle und soziale Begegnungsräume erhält und dabei ökologisch verantwortungsvoll mit Boden, Stadtnatur und den Klimazielen umgeht.

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Forderung 1:
Wir fordern, dass der Senat aktiv Boden und Immobilien erwirbt, um Gestaltungsspielräume zu schaffen und zu erhalten

Dazu braucht es:

  1. die Schaffung einer starken, an den zivilgesellschaftlichen Belangen ausgerichtete, landeseigenen Gesellschaft

  2. eine engere Abstimmung mit dem Bund und bundes- bzw. landeseigenen Organisationen (bspw. BIMA, BSR, BWB, Deutsche Bahn, Kirchen, Verbände etc.) zur Ermittlung und Sicherung strategisch wichtiger Liegenschaften

  3. den Ankauf von für die Stadtentwicklung strategisch besonders wichtigen Grundstücken und Immobilien von privaten Eigentümern

  4. die Stärkung des Vorkaufsrechts u.a. durch längere Vorlaufzeiten

  5. schnelle und flexible Nutzungsänderung für leerstehende Immobilien

  6. Weiterentwicklung der neuen Flächenkategorie „Urbane Optionsflächen“ im Land Berlin, um öffentliche Flächenressourcen für gemeinwohlorientierte Nutzungen zu sichern

  7. Volksentscheide anerkennen und die damit verbundenen Verpflichtungen umsetzen

  8. Grünflächen, wie Klein-, Gemeinschafts- und Waldgärten dauerhaft vor Bebauung, sowie kulturelle und soziokulturelle Räume vor Verdrängung schützen und innovative Nutzungen ermöglichen.

  9. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als zwingendes Kriterium zur Flächenvergabe.

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Forderung 2:
Wir fordern, öffentliche Grundstücke ausschließlich in Erbbaurecht zu vergeben, damit auch künftige Generationen Berlin gestalten können. Andere Vergabeformen müssen begründet und in geeigneter Weise genehmigt werden

Dazu braucht es:

  1. ein Bodensicherungsgesetz,

    • das die Vergabe im Erbbaurecht als bodenpolitische Strategie des Landes Berlins verankert und damit Beständigkeit und Verlässlichkeit herstellt

    • das für das gesamte öffentliche Bodeneigentum des Landes und seiner Gesellschaften bzw. seiner Beteiligungen gilt

    • das die dauerhafte Bindung von gefördertem Wohnraum festschreibt

  2. einen verbindlichen, reduzierten Erbbauzins, um bezahlbaren Wohnraum und andere gemeinwohlorientierte Nutzungen, wie die Schaffung bzw. Integration von kulturellen und sozialen Räumen bei Quartiersentwicklungen zu ermöglichen

  3. ein Regelwerk für sogenannte „Unterwertvergaben“, das rechtssicher die notwendigen Voraussetzungen und Bindungen für gemeinwohlorientierte Projekte festlegt.

  4. eine auf Gemeinwohl ausgerichtete variable Grundsteuererhebung (bspw. höhere Hebesätze für gewinnorientierte Projekte)

  5. Vergabeverfahren, in denen die Schaffung von dauerhaft mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum sichergestellt wird.

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Forderung 3:
Wir fordern eine ressourcenschonende und klimagerechte Liegenschaftspolitik, die den Flächenverbrauch minimiert und Stadtnatur erhält

Dazu braucht es:

  1. ein Abrissmoratorium, das den Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturen nur noch in Ausnahmefällen zulässt und die Beweislast auf die Antragstellenden überträgt, um unnötige Abrisse zu verhindern und graue Energie zu erhalten (Abrissgenehmigung in der BauO Bln an THG-Bilanz knüpfen)

  2. ein strategisches Flächenmanagement, das Flächen für Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen sichert und gezielt für Maßnahmen wie Regenwasserversickerung und Kühlung einsetzt

  3. den Stopp der Neuversiegelung von Flächen, um den Boden als wichtigen CO₂-Speicher und Puffer für Starkregenereignisse zu erhalten (“Netto-Null-Versiegelung”)

  4. die dauerhafte Sicherung von Grün- und Freiflächen, die für das Stadtklima und die Lebensqualität unverzichtbar sind, in Anlehnung an den Dauerwaldvertrag als Vorbild

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Forderung 4:
Wir fordern eine transparente, partizipative Liegenschaftspolitik mit passgenauen und zügigen Vergabeverfahren

Dazu braucht es:

  1. die vollständige Offenlegung des öffentlichen Liegenschafts- und Baukatasters u.a. für IT-gestützte Nachverdichtungspotentiale ohne Abriss

  2. die Einbeziehung des Runden Tischs Liegenschaftspolitik bei der Weiterentwicklung der Berliner Bodenfonds GmbH und deren Aufgaben und Verfahren, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung des Bodensicherungsgesetzes.

  3. die Einführung eines flexiblen, ggf. mehrstufigen Konzeptverfahrens mit niedrigschwelligen Hürden, um eine möglichst breite und diverse Beteiligung zu erreichen

  4. die Erweiterung des Konzeptverfahrens auf größere Entwicklungsgebiete

  5. die damit verbundene zügige und verlässliche Vergabe von Grundstücken, frei von Gremienvorbehalt, inklusive der Übernahme von Vorlaufs-, Entwicklungs- und Planungskosten, falls sich eine fremdverschuldete Rückabwicklung ergibt

  6. die frühzeitige und aktive Beteiligung einer diversen Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von Vergabekriterien und der Flächenvergabe

  7. die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Beirats des Steuerungsausschuss Konzeptverfahren mit einem eigenen Zuwendungstitel, sowie eine unabhängige Evaluation

  8. die aktive Teilnahme von Vertretern aller politischen Fraktionen an entsprechenden Foren, wie der „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“

  9. die Zusicherung, dass die Direktvergabe langeseigener Liegenschaften (bspw. Rote Nummer 1602; Kategorie 3 Kulturimmobilien) ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteur:innen ausgesprochen wird. Wir fordern die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für die Direktvergabeempfehlung.

  10. die verbindliche Beschreibung einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, um Boden und Ressourcen nachhaltig und gerecht zu vergeben und zu verteilen.

Gemeinsam für eine neue Bodenpolitik in Berlin!

Danke! Ihre Unterzeichnung wird von uns geprüft und in Kürze in der Liste ergänzt.

Bereits unterzeichnet haben:

​u.a. • Architects for Future | Ortsgruppe Berlin • Stefka Ammon | NWAGTK • Ulrike Arnold | Lebendig altern e.V. • Miren Artola | BodenschätzeN • Wibke Behrens | berufsverband bildender künstler*innen berlin e.V. (bbk berlin e.V.) • Daniela Brahm | ExRotaprint gGmbH • Veronika Brugger | Veronika Brugger RAUM BRAUCHT SPRACHE • Silvia Carpaneto | die zusammenarbeiter GmbH • Jun Chen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) • Ulrike Dannel |S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH • Dali Dardzhaniya | TUSCA7.org • Sebastian Díaz de León | urban fragment observatory • Kilian Eckle | RoofUz • Susanna Engelhardt | denk-mal EISWERDER13 gGmbH • Anita Eyrich | Eyrich-Hertweck Architekten • Dipl. Ing. Architektur Karsten Feucht • Katalin Gennburg | MdA, Die LINKE  • Ulrike Glorius  Raquel Gómez Delgado | Universität der Künste Berlin • Nanni Grau | Hütten & Paläste/ TU Berlin • Matthew Griffin | Deadline Architekten • Michael Grosch | klimaneustart berlin • Johannes Grüss | Mieterinitiative Böcklerpark • Matthias Grünzig | Initiative Offene Mitte • Dr. Gabriele Gutzmann | Am Stadtpark I e.V. • Dr. Ulrike Hamann-Onnertz | Berliner Mieterverein e.V. • Jürgen Hans | Sozialbündnis Alt - Treptow • Uwe Heinhaus | heinhaus + honnef architekten PartG mbB  • Magnus Hengge | LokalBau & Baustelle Gemeinwohl & StadtWERKSTATT Friedrichshain-Kreuzberg • Mathias Heyden • Aljoscha Hofmann | Think Berl!n • Dr. Corinna Hölzl-Verwiebe | Humboldt-Universität zu Berlin  Michiel Huijsman | Soundtrackcity • Susanne Jahn | Beirat Konzeptverfahren • Britta Jürgens | Deadline Architekten  • Dipl.-Ing. Theresa Keilhacker | Bündnis Klimastadt Berlin 2030 • Florian Köhl | fatkoehl architekten & Quest • Andreas Krüger | Belius GmbH und Belius Stiftung • Sabine Kubat | Patinierdienst • Dr. Michael LaFond | id22: Institute for Creative Sustainability & Cohousing Berlin  • Dr. Bastian Lange | Multiplicities • Holger Lauinger | Kumi`13 / Mietshäuser Syndikat • Kristin Lazarova | Urbane Praxis e.V. Van Bo Le-Mentzel | Tiny Foundation • Dr. Teresa Lehmann | Netzwerk Berliner MHS-Initiativen • Lutz Leichsenring | VibeLab • Katrin Lompscher | Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen a.D. • Jörn Luft | Stiftung trias • Lena Löhnert | Adalbert 9 • Leona Lynen | ZUsammenKUNFT Berlin eG • Gerd Maack | 1/n • Felix Marlow | Netzwerk Berliner Mietshäusersyndikat Initiativen • Moses Mawila | Spaceholder e.V. • Moritz Mechtel | SRL Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V., Regionalgruppe Berlin/Brandenburg • Astrid Menze | Kulturhaus Bouché e.V. • Robert Ostmann | urban coop berlin eG • Dipl.-Ing. Max Ott | urban coop berlin eG • Klaus Overmeyer | Urban Catalyst • Caroline Paulick-Thiel | Politics for Tomorrow / nextlearning e.V. • Andrea Pichl | Bildende Künstlerin • Patricia Pisani | Eine für Alle eG • Ben Pohl | BIAS.CITY Prinzessinnengarten Kollektiv Berlin • Dipl.-Ing. Michaela Putzfeld | Denkmalpflege • Andreas Ratsch • Miriam Rausch | Urbane Praxis e.V. • Norbert Rheinländer | Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. • Jana Richter | Praeger Richter Architekten • Marc Richter | ZOOMARCHITEKTEN • David Robotham | Spaceholder e.V. • Frieder Rock | RockWise • Matthias Röder | Konglomerat e.V. • Volker Rueß | KAOS  • Harry Sachs | Zentrum für Kunst und Urbanistik (ZK/U) • Ellen Sartor | Spreeacker e.V. • Katrin Schmidberger | MdA, Grüne Fraktion Berlin • Oskar Schmieg | Thünen-Institut für Regionalentwicklung • Johannes Schnettker | Eine für Alle eG • Genossinnenschaft Schokofabrik eG • Enrico Schönberg | ZusammenStelle / Modellprojekt Rathausblock • Christian Schöningh | die Zusammenarbeiter - Gesellschaft von Architekten mbH • Julian Schwarze | MdA, Bündnis 90/Die Grünen • Dr. Martin Schwegmann | Initiative StadtNeudenken • Lennart Siebert | kulturwerk des bbk berlin • Kilian Söllner | Elk. artworks • Kerstin Stelmacher | Netzwerk Urbane Gärten Berlin • Philipp Strohm | GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH • Corinna Studier | spätispäti • Renate Stypinski | Bauwende • Fabian Tacke | Büro Tacke e.K. Meike von Appen • Connie Wagner | Initiative Betongold • Johannes Wendland | Journalist • Jannis Willim | Kotti & Co  • Simon Wöhr | paper planes e.V. • Dr. Marianne Wulff  • Jürgen Zschornack | zivilgesellschaftlicher Beirat Steure

Der Lenkungskreis der Initiative

Die 2011 gegründete Initiative StadtNeudenken ist ein Zusammenschluss von stadtpolitisch interessierten Menschen aus den Bereichen Stadtplanung und Architektur, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Wirtschaft und Soziales. Sie setzen sich für eine selbstbestimmte, kooperative und sozial ausgewogene Stadtentwicklung in Berlin ein, im Rahmen verschiedener Initiativen und Organisationen.

 

Ziel der in der Initiative StadtNeudenken vernetzten Akteure ist es, mit impulsgebenden Konzepten und Forderung den qualifizierten gesellschaftlichen Diskurs über eine neue Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik in Berlin und darüber hinaus zu stärken.

Zu den Protokollen des Lenkungskreises

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Daniela Brahm

Bildende Künstlerin, Raumproduzentin und  Teil des Planungsteams von ExRotaprint Berlin – einem Modell für eine Stadtentwicklung, die Profit mit Eigentum ausschließt und einen heterogenen, offenen Ort für alle gesellschaftlichen Gruppen schafft. Seit 2012 ist Daniela Mitglied am Runden Tisch zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik.

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Andreas Foidl

Immobilienfachmann, der für eine gemeinwohlausgerichtete Immobilienwirtschaft einsteht. Er war in leitenden Positionen bei öffentlichen und privaten Unternehmen tätig, u.a. 2005–2015 als Geschäftsführer der Berliner Großmarkt GmbH und mit dem Konzeptverfahren am ehem. Blumengroßmarkt eine liegenschaftspolitische Kehrtwende erzeugt. Seit 2016 ist er Partner und Geschäftsführer der Belius GmbH.

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Matthew Griffin

Architekt und mit Britta Jürgens Mitbegründer von Deadline. Er arbeitet daran mehr Menschen zu ermächtigen, Stadt selbst zu machen. Ein Beispiel hierfür ist das 2019 fertiggestellte Projekt Frizz23 - Baugemeinschaft für kulturelles Gewerbe, das aus Berlins erster Konzeptvergabe hervorgegangen ist, das durch maßgeschneiderte Beteiligungsprozesse und behutsame Grundstücksvergabe-verfahren überzeugte.

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Aljoscha Hofmann

Architekt, stadtentwicklungs-politischer Berater und internationaler Redner. 2009 gründete er die Initiative Think Berl!n mit. Seit 2019 ist er bei der Tempelhof Projekt GmbH tätig, wo er den Bereich Asset Management und strategische Standortentwicklung verantwortet. Er engagiert sich seit 2012 im Lenkungskreis der Initiative, als Vorstand von StadtNeudenken e.V. sowie  koordinierend für den Runden Tisch.

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Florian Köhl

Florian Köhl ist Architekt und Stadtplaner. Der Schwerpunkt seines Büros fatkoehl architekten liegt in der Entwicklung kooperativer Architekturmodelle sowohl für bezahlbares Wohnen und Arbeiten als auch für Bildung und Gewerbe. Mit der Plattform Quest erweitert Florian Köhl seine Aktivitäten vom Gebäude in die geteilte Nutzung von öffentlichen Räumen in der Stadt.

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Andreas Krüger

Experte für gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung. Nach einer Tischlerausbildung und Studien in Stadtplanung, Sozialwissenschaften und Kommunikation übernahm er als geschäftsführender Gesellschafter bei Modulor die Standortentwicklung am Moritzplatz. Heute unterstützt er mit Belius Akteure bei menschen- zentrierten Stadtteilprojekten.

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Enrico Schönberg

Enrico Schönberg ist stadtpolitischer Aktivist. Nach der Gründung eines Kulturzentrums in Weißensee baute er ab 2008 die Regionalberatung des Mietshäuser Syndikats in Berlin-Brandenburg mit auf. Er engagiert sich seit 2012 in der Initiative Stadt Neudenken, wirkte an der Gründung des Netzwerks Immovielien mit und ist seit 2014 aktiv im Modellprojekt Rathausblock.

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Dr. Martin Schwegmann

Geboren 1975, Architekt, Tischler und Stadtforscher zu kooperativer Stadtentwicklung, Urban Commons und Partizipation. Von 2017 - 2023 war er Atelierbeauftragter für Berlin und Leiter des Atelierbüros im Kulturwerk des bbk Berlin. Zuvor leitete er »Actors of Urban Change«, ein Programm der Robert Bosch Stiftung in Kooperation mit MitOst e. V. Er ist 1. Vorsitzender des Stadt Neudenken e.V.

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Lennart Siebert

Geboren in den 80ern in Berlin, war sein Berufsweg stark von den stadträumlichen Veränderungen geprägt. Seit 2006 engagiert er sich für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung. Mit Formaten wie Runden Tischen, Bürgerwerkstätten und Nutzungskonzepten setzt er sich für nachhaltige, inhaltsgetriebene Räume ein und vermittelt zwischen Nutzerund Eigentümern. Er ist Vorstandsmitglied des Stadt Neudenken e.V.

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Dr.-Ing. Johanna Sonnenburg

(geb. Schlaack), Architektin und Stadtplanerin. Sie promovierte 2013 im DFG Berlin–New York und gründete 2009 Think Berl!n. Als Gastprofessorin lehrte sie an der TU Berlin und der Leibniz Universität Hannover. Sie engagiert sich für nachhaltige Städte, Baukultur und soziale Teilhabe.

Ehemalige Mitglieder des Lenkungskreises und Wegbegleiter*innen:

Leonie Baumann (Rektorin Kunsthochschule Berlin Weißensee)

Marco Clausen (Gründer Prinzessinnengärten Berlin)

Johannes Dumpe (OpenBerlin e.V., Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.)

Cordelia Polinna (Strategische Stadtentwicklung)

Florian Schmidt (Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg)

Christian Schöningh (Freischaffender Architekt)

Florian Schöttle (Genossenschaftsexperte)

Rocco Zühlke (Entwicklung gemeinwohlorientierter Immobilien und Grundstücke)

Die Koordinierungsstelle

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Kalina Agova

setzt sich für eine nachhaltige und partizipative Stadtentwicklung ein, die Räume für Dialog und Zusammenarbeit schafft. Ihre Erfahrungen bei Zebralog GmbH und im Netzwerk Zukunftsorte haben sie darin bestärkt, innovative Kommunikationsstrategien zu entwickeln und Formate zu gestalten, die den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren in der Stadtgestaltung fördern. Für StadtNeudenken übernimmt sie die Öffentlichkeitsarbeit.

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Mathilde Kærgaard Skaaning

Die gebürtige Dänin engagiert sich für eine nachhaltige, gerechte Stadtentwicklung, die Mensch und Umwelt verbindet. Ihre Arbeit am WZB und bei paper planes e.V. verschaffte ihr wertvolle Einblicke in den Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Ihr Ziel: Städte durch Dialog und Kooperation zukunftsfähig und lebenswert gestalten. Für StadtNeudenken übernimmt sie die Organisation und Produktion.

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Simon Wöhr

Stadtraumentwickler, Stratege und Redakteur. Er hat u.a. Holzmarkt, Haus der Statistik und Radbahn von der Ideenphase in die Umsetzung gebracht. Das „Manifest der freien Straße“ (Jovis) sowie die „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“ (i.A.d. Bundes) entstammen seiner Feder. Mit dem Büro „urban tactics" berät er Städte und Projekte und ist Vorstand von paper planes e.V. Für StadtNeudenken macht er die Redaktion.

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