Atelierhaus Osdorfer Straße

Bezeichnung der Liegenschaft
Atelierhaus Osdorfer Straße
Adresse der Liegenschaft
Osdorfer Straße 17-18, 12207 Berlin (Bezirk Steglitz-Zehlendorf), direkt am S-Bahnhof Osdorfer Straße.
Eigentumsverhältnis der Liegenschaft
Das Grundstück ist Eigentum des Landes Berlin. Das Atelierhaus-Projekt wurde von der Genossenschaft „Eine für Alle eG“ in Kooperation mit dem Architekturbüro ifau entwickelt. Ein Erbbaurechtsvertrag mit der Landeseigenen BIM wurde unterschrieben, scheiterte jedoch am politischen Gremienvorbehalt, was das Projekt aktuell blockiert.
Verkehrswert der Liegenschaft
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Investitionskosten für die Projektentwicklung wurden bisher auf ca. 500.000 € beziffert.
Grundfläche in m² der Liegenschaft (BGF)
Geplant waren rund 2.300 m² Nutzfläche mit 22 bis 36 Ateliers und Gemeinschaftsflächen (Werkstatt, Ausstellungs-/Projektraum) im dreigeschossigen Atelierhaus.
Vergabeverfahren/geplantes Vergabeverfahren
Ursprünglich Konzeptverfahren des Landes Berlin (Konzeptvergabe für Kultur und Ateliers), Zuschlag Ende 2020 an Eine für Alle eG und Architektenbüro ifau. Trotz unterzeichnetem Erbbaurechtsvertrag wurde das Projekt durch einen Gremienvorbehalt im Hauptausschuss politisch gestoppt. Das Verfahren wurde 2024 endgültig beendet – ohne transparente Begründung seitens Senat/BIM.
Was ist die liegenschaftspolitische Problemlage?
Die Projektgruppe hat in Vorleistung erhebliche Mittel investiert, ein Betreibermodell und Kooperationen (z. B. mit Kulturraum Berlin gGmbH) erfolgsversprechend vorbereitet und ein Atelierhaus als kooperatives Kulturprojekt geplant. Die Kündigung des Erbbaurechts mit politischer Blockade führt zu existenziellen Risiken für die Genossenschaft, bremst Engagement jüngerer Künstler:innen und erschüttert das Vertrauen in das Konzeptverfahren als Instrument für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung. Die planungsrechtliche und persönliche Unsicherheit beeinträchtigt die Perspektive kooperativer Kulturprojekte in Berlin, besonders in Lagen mit schwierigen baulichen Voraussetzungen.
Was ist die liegenschaftspolitische Forderung?
Transparente und nachvollziehbare politische Verfahren für die Vergabe von Grundstücken für gemeinwohlorientierte Projekte.
Reform des Gremienvorbehalts
Die Realisierung des Atelierhauses Osdorfer Straße als künstlerisches und nachbarschaftliches Projekt.
Unterstützung für die bereits investierten Initiativen und Verbesserung der Förderbedingungen für selbstorganisierte Atelierhäuser, damit innovative Kulturprojekte nicht an Bürokratie und Politik scheitern.
Zukunftssicherung des Berliner Konzeptverfahrens als wirksames Instrument für kooperative Stadtentwicklung und gegen den Verlust öffentlicher Räume durch gewerbliche Aufwertung.
Vorgeschlagenes weiteres Vorgehen
Politische und behördliche Prüfung einer Revitalisierung des Projekts Atelierhaus Osdorfer Straße.
Dialog zwischen Senat, Bezirk, BIM und Projektträger:innen zur Entwicklung eines transparenten Alternativmodells.
Einbeziehung von Künstler:innen und Nachbar:innen bei der Weiterentwicklung und Sicherung der Liegenschaft.
Einreichung und Präsentation durch
Frieder Rock (Vorstand Eine für Alle eG), Ulrike Stoltz (Künstlerin, Genossin Eine für Alle eG), Johannes Schnettker (Eine für Alle eG), Susanne Heiß (Architektin ifau), u.a.
Präsentationen am 38., 39. und 41. Runden Tisch Liegenschaftspolitik.
